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Investitionsprogramm des Landes Niedersachsen für kleine Kultureinrichtungen
In den nächsten Wochen soll ein neues Investitionsförderprogramm des Landes Niedersachsen an den Start gehen. Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen können dabei eine Investitionsförderung beantragen. Sie dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten.
Gefördert werden u.a. bauliche Maßnahmen inkl. Erhaltungsmaßnahmen, Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebes.
Es können Fördersummen von 1.000,00 Euro bis max. 25.000,00 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.
Anträge können voraussichtlich bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden. N. B.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Bartsch:
Telefon: 03946 964134
E-Mail: bartsch@harzregion.de