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Kulturpreis
Der Kulturpreis Harz wird jährlich zur Förderung der regionalen Kultur-. Forschungs- und Bildungsarbeit sowie zur Herausstellung beispielhafter und nachahmenswerter Leistungen vergeben.
Beschluss des Vorstandes vom 14. März 2002, zuletzt geändert durch Beschluss des Präsidiums vom 22. Januar 2019
- Getragen von dem Willen, die regionale Kultur-, Forschungs- und Bildungsarbeit zu fördern und damit bestimmte Leistungen als beispielhaft und nachahmenswert herauszustellen, stiftet der Regionalverband Harz e.V. den
Kulturpreis Harz.
Der Kulturpreis Harz wird nicht ausgeschrieben. Eine Bewerbung um eine Preisverleihung ist ebenso ausgeschlossen. Eine Verpflichtung zur Vergabe des Preises besteht nicht. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 2.500 Euro; er ist unteilbar und wird durch den Regionalverband Harz e. V. anlässlich seines Jahresempfangs verliehen. - Der Kulturpreis Harz Preisträger können sein:
a) Künstlerinnen und Künstler, die aus dem Verbandsgebiet stammen oder im Verbandsgebiet wohnen oder deren auszuzeichnendes Werk Bezüge zum Harz aufweist Durch die Preisverleihung wird eine Lebensarbeit oder eine herausragende und allgemein anerkannte Leistung auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der Wissenschaft im Aufgabenbereich des Regionalverbandes Harz ausgezeichnet.
b) Personen, die sich um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung des Harzer Kulturgutes im Allgemeinen bzw. die sich durch ihren vorbildlichen Einsatz im Aufgabenbereich des Regionalverbandes Harz verdient gemacht haben. Durch die Preisverleihung werden deren Einzel- oder Gesamtleistungen ausgezeichnet.
c) Künstlergruppen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und sonstige Institutionen, die durch ihr Schaffen und/oder ihre Aktivitäten im Sinne vorstehender Buchstaben a) oder b) besonders hervorgetreten sind. - Zur Bestimmung der Preisträgerin/des Preisträgers wird eine Jury gebildet, die aus den Mitgliedern des Arbeitsausschusses Kultur des Regionalverbandes Harz e. V. und ggf. hinzuzuziehenden stimmrechtslosen Experten besteht. Die Verhandlungen der Jury sind nicht öffentlich; die Einladung erfolgt durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Kultur, die/der auch den Vorsitz in der Jury führt. Die Entscheidung der Jury bedarf der Bestätigung durch das Präsidium des Regionalverbandes Harz e. V.
- Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Preises sind die Mitglieder der Jury, im Übrigen jedermann. Die Vorschläge müssen der Geschäftsführung schriftlich vorliegen; sie sollten ausführlich - unter Beifügung des für die Beurteilung erforderlichen Materials - begründet sein. Der Geschäftsführung obliegt es, ggf. ergänzende Informationen einzuholen. Aus den Vorschlägen wählt die Jury die Preisträgerin/den Preisträger aus. Für die Preisverleihung muss die Mehrheit ihrer Mitglieder stimmen.
- Die Änderung der Richtlinien tritt rückwirkend zum 8. November 2018 in Kraft.