KULTUR
Sonderprogramm für energetische Maßnahmen bei Kultureinrichtungen – Neue Antragsfrist: 30. April 2025
11. Mär 2025 /
Aus dem Sonderprogramm für energetische Maßnahmen bei kleinen Kultureinrichtungen sind noch Restmittel verfügbar. Interessierte Einrichtungen können bis zum 30. April 2025 Anträge einreichen.
Das Sonderprogramm, das auf das Investitionsprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zurückgeht, unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur energetischen Sanierung von Kultureinrichtungen. Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und damit den Kulturbetrieb zukunftsfähig zu machen.
Die Zuschusshöhe beträgt mindestens 1.000,00 bis max. 25.000,00 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten und wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt. Die Fördermittel werden auf Grundlage von Projektvorschlägen und unter Berücksichtigung der geplanten Energieeinsparungen vergeben.
Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich am 31.12.2025, das heißt die Mittel müssen bis dahin ausgegeben und das Projekt bis dahin abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden sich auf unserer Website unter: https://www.harzregion.de/kulturfoerderung.html.